Mediation bei Gesellschafterstreitgkeiten
Existenzgefährdung durch Gesellschafterstreitigkeiten
Konflikte zwischen Gesellschaftern können die Existenz von Unternehmen, Arbeitsplätzen und persönlichen Beziehungen gefährden oder gar zerstören. Die Auslöser für Gesellschafterstreitigkeiten sind vielfältig. Unterschiedliche Vorstellungen über die weitere Strategie des Unternehmens und organisatorische Maßnahmen oder unterschiedliche Arbeitsauffassungen können Gründe dafür sein. Ist die Vertrauensbasis einmal gestört, versuchen Gesellschafter häufig Ihre Vorstellungen ohne Berücksichtigung der Interessen der Mitgesellschafter durchzusetzen.
Fronten verhärten sich
Verhärten sich die Fronten, belastet dies nicht nur die persönliche Beziehung der Beteiligten. Auch der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens kann durch den Konflikt beeinträchtigt werden. Die Gesellschafter blockieren sich gegenseitig und gefährden dadurch die Weiterentwicklung des Unternehmens. Dringen die Streitigkeiten nach außen, kann dies Geschäftspartner und Mitarbeiter verunsichern sowie das Image des Unternehmens beschädigen.
Konflikte zwischen Gesellschaftern kosten Zeit, Geld und Nerven. Streitigkeiten unter Gesellschaftern werden oftmals mit einer besonderen Härte ausgeführt. Es geht nicht nur um persönliche Beziehungen, sondern auch um die weitere wirtschaftliche Existenz der Gesellschafter.
Im Fall einer gerichtlichen Klärung wird der zwischen den Gesellschaftern bestehende Streit in die Öffentlichkeit getragen. Gerichtsverfahren sind langwierig und teuer. Sie stellen zudem eine persönliche Belastung für alle Gesellschafter dar.
Schnelle Lösung wichtig
Bei einem Streit unter Gesellschaftern ist daher eine zeitnahe und nachhaltige Lösung wichtig, ohne dass Dritte von dem Konflikt erfahren. Dies alles kann eine Mediation bieten.
Nachhaltig, vertraulich, schnell und kostengünstig
Mit einer Mediation können viele Konflikte unter Gesellschaftern schnell, kostengünstig und vertraulich beigelegt werden.
Vermeidung von Öffentlichkeit
Die Mediation findet unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Ruf des Unternehmens wird daher durch die Streitigkeiten nicht in Mitleidenschaft gezogen. Weder persönliche Informationen noch Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse gelangen an die Öffentlichkeit.
Tragfähige Lösungen für die Zukunft
Die Mediation hat gegenüber einem Gerichtsverfahren den Vorteil, dass sie nicht auf die juristischen Gesichtspunkte des Konflikts beschränkt ist. Bei einer Mediation können auch die wirtschaftlichen, persönlichen und emotionalen Aspekte miteinbezogen werden. Jede Partei erhält die Gelegenheit, den Konflikt aus ihrer Sicht zu schildern. Der Mediator stellt dabei Fragen, die dazu beitragen, alle Aspekte des Konflikts, die Interessen, Beweggründe und Emotionen, herauszuarbeiten. Ziel der Mediation ist es, unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten den Blick in die Zukunft zu richten. Wie soll die Zukunft für jede Partei aussehen? Was muss sich ändern? Was ist jede Partei bereit, zu ändern? Am Ende der Mediation steht eine einvernehmliche Lösung, die allen Seiten gerecht wird.
Gerade, wenn die Beteiligten weiter zusammenarbeiten wollen oder müssen, ist eine gerichtliche Klärung nicht der beste Weg. Ein Gesellschafterstreit belastet nicht nur die berufliche, sondern auch die persönliche Beziehung zwischen den Gesellschaftern. Die Mediation bietet die Chance einer umfassenden Konfliktbewältigung. Dies ist Voraussetzung, um nachhaltige Lösungen zu finden, die von allen Gesellschaftern akzeptiert werden.
Bei einer Mediation wird ein Gesichtsverlust vermieden. Es gibt keinen Gewinner und Verlierer. Eine Mediation kann vielmehr die Beziehung unter den Gesellschaftern verbessern. Dadurch besteht die Chance, tragfähige Regelungen für eine Zusammenarbeit in der Zukunft gemeinsam zu erarbeiten.
Mediation hilft auch bei einer Trennung
Die Lösung kann aber auch in einem einvernehmlichen Auseinandergehen bestehen. Die Mediation ist ergebnisoffen. Entscheidend ist, dass eine im Interesse aller liegende Lösung gefunden wird. Möglicherweise können auch Lösungen für eine Zusammenarbeit auf einer anderen Ebene, z. B. im Rahmen einer Kooperation, gefunden werden. Dadurch werden endlose Streitigkeiten, bei denen es erfahrungsgemäß am Ende nur Verlierer gibt, vermieden.
Möglichkeit einer zeitnahen Beendigung des Konflikts
Eine Mediation erfolgt zeitnah. Sie bietet daher die Möglichkeit, den Streit in einer überschaubaren Zeit zu beenden. Die wirtschaftlichen, finanziellen und persönlichen Belastungen, die mit einem Gerichtsverfahren verbunden sind, werden dadurch vermieden. Die Gesellschafter sind daher in kurzer Zeit wieder in der Lage, sich auf ihre unternehmerische Tätigkeit zu konzentrieren.
Konfliktlage
In einer Sozietät von drei Rechtsanwälten (A, B und C) gab es Streit über die Gewinnverteilung. Die Partner haben die Sozietät vor 15 Jahren gegründet. Es wurde vereinbart, den Gewinn nach gleichen Anteilen, also pro Kopf, zu verteilen. Dies empfanden damals alle Partner als gerecht, da alle denselben Arbeitseinsatz erbrachten und alle gleich von der beruflichen Zusammenarbeit profitierten.
In den letzten Jahren hat sich C verstärkt um das Marketing und die Kanzleiorganisation gekümmert. Im Bereich der Mandantenakquise ist er dabei sehr erfolgreich. Mit einem sehr hohen Zeitaufwand sorgt er dafür, dass die Sozietät über ihre Internetwerbung einen ständigen Zufluss an Mandanten hat. Ihm bleibt daher wenig Zeit, die akquirierten Mandate selbst zu bearbeiten. Der größere Anteil an dem Umsatz der Sozietät wird von den Partnern A und B erwirtschaftet.
A und B sind mit der bisherigen Gewinnverteilung unzufrieden. Sie sind der Meinung, dass sie durch ihre Mandatsbearbeitung einen größeren Beitrag zu dem Gewinn leisten als C. Durch die Marketingstrategie des C würden im Übrigen Mandate akquiriert, die für die Kanzlei nicht kostendeckend seien.
C ist hingegen der Meinung, dass ohne seine Akquisetätigkeit der Umsatz überhaupt nicht erwirtschaftet werden könnte. Das Argument der mangelnden Kostendeckung sei nicht tragfähig, da die Gesellschafter A und B eine modernere Kanzleiorganisation und eine effektivere Mandatsbearbeitung unter Einsatz von digitalen Hilfsmitteln blockieren würden.
Einleitung der Mediation
Da sich die Fronten verhärtet haben, überlegt C, aus der Sozietät auszuscheiden. Er fürchtet aber die damit verbundenen Streitigkeiten, da die Sozien das Ausscheiden eines Gesellschafters vertraglich nicht geregelt haben. Bei Kollegen hat er mitbekommen, dass Streitigkeiten über die Auseinandersetzung einer Sozietät jahrelang vor Gericht ausgetragen wurden und letztlich alle Partner dabei wirtschaftlich verloren haben. C hat daher eine Mediation angeregt.
Ablauf der Mediation
Bei einer Mediation erhalten alle Parteien die Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge darzulegen. Dabei wurde durch das Nachfragen des Mediators in dem vorliegenden Fall deutlich, dass es den Partnern nur vordergründig um die Gewinnverteilung ging. Tatsächlich ging es den Partnern um die Anerkennung der geleisteten Arbeit. C sah seinen Beitrag zu dem wirtschaftlichen Erfolg der Sozietät als nicht ausreichend gewürdigt an. Umgekehrt sahen A und B ihre Tätigkeit durch die Forderung von C nach einer effektiveren Mandatsbearbeitung in Frage gestellt.
Die Mediation eröffnet ein Verständnis für die Sichtweise des anderen und bietet dadurch die Chance für eine Lösung des Konflikts. Hier konnte durch die Mediation die Bedeutung der Beiträge der Partner für die Sozietät geklärt werden. A und B haben verstanden, dass ein modernes Marketing und eine Digitalisierung der Mandatsbearbeitung den zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg der Kanzlei absichern. C, der nur noch wenig mit der eigentlichen Mandatsbearbeitung befasst ist, wurde deutlich, dass eine qualitativ hochwertige Mandatsbearbeitung häufig auch Zeit benötigt. Am Ende der Mediation stand also eine größere gegenseitige Wertschätzung der für die Sozietät erbrachten Arbeitsleistungen.
Im Ergebnis haben sich die Partner darauf verständigt, das System der Gewinnverteilung nicht zu ändern, da sie nach dem in der Mediation erfolgten Klärungsprozess, die bisherige Gewinnverteilung nach Köpfen für das gerechteste System hielten. Darüber hinaus konnte eine Verständigung über Modernisierungsprozesse in der Kanzlei erzielt werden.

