Pflichtteil
Wird ein naher Angehöriger enterbt, sieht das Gesetz den Pflichtteil vor. Statt unmittelbar am Erbe beteiligt zu sein, ist der Pflichtteilsberechtigte aussen vor und hat nur einen Zahlungsanspruch gegen die Erben. Diese gesetzliche angeordnete Mindestbeteiligung bestimmter Angehöriger löst oftmals Störgefühle auf beiden Seiten aus. Dies kann einerseits der Unmut sein, überhaupt etwas zuzuwenden, andererseits das Gefühl, benachteiligt zu sein.